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Einbruchmeldeanlagen Fluchttürsteuerung
 
Alle Ausgänge im Verlauf von Fluchtwegen sind Notausgänge.
Notausgänge müssen jederzeit leicht und ohne fremde Hilfsmittel zu öffnen sein,
dürfen nicht verstellt oder eingeengt werden, müssen eindeutig erkennbar und
gekennzeichnet sein. Sie dürfen nicht von Gegenständen begrenzt werden,
die leicht umgestoßen werden können.


Fluchttürverschlüsse sind alle Bauprodukte, die der Öffnung von Fluchttüren
dienen. Sie müssen das Öffnen der Türen zu jeder Zeit von innen und durch
beliebige Personen ermöglichen. Manche örtlichen Bestimmungen und
Sonderbauverordnungen gestatten außerhalb der Betriebszeiten Ausnahmen,
wenn sichergestellt ist, dass sich in einem Gebäude keine Personen mehr
aufhalten. Aus Gründen der Einbruchsicherheit dürfen dann selbst die Fluchttüren
verschlossen werden. Immer unter der Voraussetzung, dass die Verriegelung
solange nicht aktiviert werden kann, wie sich Menschen im Gebäude aufhalten.
Die problem- und gefahrlose Fluchtmöglichkeit (Gefahrensicherheit) hat aber
stets die höchste Priorität.


                                                                                                                                  

 
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