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Einbruchmeldeanlagen Brandmeldeanlagen (BMA)
  • Der Einsatz von Brandmeldeanlagen (BMA) muss mit den Maßnahmen des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes ein integraler Bestandteil des Brandschutzkonzeptes für Gebäude sein. Nur die Gesamtheit dieser Maßnahmen stellt die Brandschutzwirkung für Personen und Sachwerte sicher.

Der Schutzumfang muss nach vier Kategorien festgelegt werden:
  • Vollschutz
  • Teilschutz
  • Schutz von Fluchtwegen
  • Einrichtungsschutz

Mit den zuständigen Stellen (z.B. Feuerwehr) sind Alarmarten sowie Alarmierungseinrichtungen festzulegen.
Mit einer BMA müssen mindesten folgende Schutzziele erreicht werden:

  • Entdeckung von Bränden in der Entstehungsphase
  • schnelle Information und Alarmierung der betroffenen Menschen
  • automatische Ansteuerung von Brandschutz- und Betriebseinrichtungen
  • schnelle Alarmierung der Feuerwehr und anderer Hilfe leistenden Stellen
  • eindeutige Lokalisierung des Gefahrenbereiches und dessen Anzeige
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